Hilfsfonds (CSR)

Die Ärztekammer hat im Jahr 2011 das "Corporate Social Responsibility (CSR)" eingeführt. Hinter diesem Namen verbirgt sich ein Hilfsfonds für in Not geratene Menschen zur Wiedererlangung oder Verbesserung der Gesundheit.

Der Hilfsfonds soll Lücken im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) schliessen sowie spezielle, neue Therapien im Einzelfall ermöglichen. Der Hilfsfonds steht allen in Liechtenstein wohnhaften Person unabhängig von der Staatsbürgerschaft offen und schafft ein komplementäres Angebot zu Sozialversicherungen, staalichen Unterstützungsleistungen und privaten Hilfestellungen.

Der Hilfsfonds ist für die Betroffenen nicht direkt zugänglich, Anträge auf Unterstützungsleistungen sind ausschliesslich durch den behandelnden Arzt zu stellen. Diese füllen dazu folgendes Antragsformular vollständig aus:

Der Fachbeirat prüft prüft die Anträge und erstattet dem Kammervorstand eine Empfehlung, der Vorstand entscheidet endgültig über die Ausrichtung von Unterstützungsleistungen.