Patientenverfügung

Die Hospizbewegung Liechtenstein und die Liechtensteinische Ärztekammer haben die Patientenverfügung nach sieben Jahren gesamtheitlich überarbeitet. Die neue Patientenverfügung kann ab sofort bei beiden Organisationen bezogen werden und liegt zusätzlich in vielen Arztpraxen auf.

Neue Verfügung deutlich detaillierter

Neu kann noch genauer festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen in Falle der fehlenden Äusserungs- oder Urteilsfähigkeit vorgenommen oder eben unterlassen werden sollen. Die neu gestaltete und langlebige Hinweiskarte sollte immer mitgeführt werden, damit das Vorhandensein einer beachtlichen Patientenverfügung einfach und zeitnah festgestellt werden kann.

Alte Verfügungen weiterhin gültig

Die bisherigen Patientenverfügungen sind ohne Einschränkungen weiterhin gültig und müssen nicht durch die neue Verfügung ersetzt werden. Es ist jedoch sicherlich empfehlenswert, die bisherige Verfügung durch die überarbeitete Fassung zu ersetzen, da diese mehr Möglichkeiten bietet und die Chance genutzt werden kann, sich erneut mit der Thematik zu befassen und die in der Verfügung festgehaltenen Wünsche mit der aktuellen Einstellung zum Leben und Sterben abzugleichen und allenfalls anzupassen.

Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld über das Thema

Die Erstellung einer Patientenverfügung schafft einen sehr guten Überblick über die Einstellung des Unterzeichners zum Leben und Sterben. Dennoch ist es auch mit der neuen, detaillierteren Patientenverfügung unmöglich, alle denkbaren Fallkonstellationen vorab abschliessend zu regeln. Dadurch wird es auch zukünftig oftmals unvermeidlich sein, dass die behandelnden Ärzte Vertrauenspersonen beiziehen und mit ihnen den mutmasslichen Willen der betroffenen Person erörtern, falls der konkrete Fall in der Patientenverfügung nicht geregelt ist oder nicht geregelt werden konnte. Den Vertrauenspersonen ist in diesen schwierigen Situationen sehr geholfen, wenn sie durch Gespräche einen Gesamteindruck erhalten konnten, wie sich die betroffene Person generell zum Leben und Sterben stellt.

Muster und Bezug

Das Muster der neuen Patientenverfügung finden Sie hier. Da die wichtige Hinweiskarte nur bei gedruckten Exemplaren dabei ist, ist lediglich ein Muster online verfügbar. Sie können die gedruckte Fassung jederzeit bei der Liechtensteinischen Ärztekammer und bei der Hospizbewegung Liechtenstein kostenlos beziehen:

Liechtensteinishe Ärztekammer
officeaerztekammerli 

Hospizbewegung Liechtenstein
infohospizbewegungli